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Wiederkehrende Überprüfung
von Absturzsicherungen

Nach § 152 BauV sowie ÖNORM Z 1700 sind Absturzsicherungen mindestens 1 * jährlich, durch eine fachkundige Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren

Darüber hinausgehend sind Absturzsicherungen im Zuge der großen Stahlbauprüfung (Hauptprüfung) gemäß DIN 1076 im Abstand von 6 Jahren zu prüfen. Dabei sind Belastungsprüfungen oder Auszugsprüfungen durchzuführen.

Nach jedem Belastungsfall (Absturz) und bei Mängeln nach Sichtprüfung müssen ASE und PSA geprüft werden.

Wie sieht eine Überprüfung konkret aus? Wie und mit welchem Versuchsaufbau ist zu prüfen?

Bei Anschlagsystemen gem. EN 795 ergibt sich der Umfang der Prüfpflichten aufgrund von Herstellerangaben der unterschiedlichen Anschlagsysteme.

Darüber hinaus ist auch der gesetzlich geforderten jährlichen Überprüfung der Anschlagsysteme eine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich offensichtlicher Festigkeitsmängel der Systeme und Unterkonstruktion zuzusinnen. Dabei ist die vorhandene Bausubstanz hinsichtlich der zu erwartende realen Belastung unter Ausklammerung versteckter Mängel soweit möglich zu beurteilen. (Siehe dazu Anforderungsprofil Sachkundiger).

Im Zuge der 6 - jährigen Hauptprüfung gem. DIN 1076 sind zusätzliche Nachweise der Montagefestigkeit zu erbringen. Hier erscheit es zielführend, anhand der Montageempfehlungen lt. EN 795 Anhang A vorzugehen, welche bei Einzelanschlagspunkten als Abnahmeprüfung nach Montage eine Vollprüfung durch statische Auszugsbelastung von 5 kN (500kg) / 15 sec. lange vorsieht. Ist dies nicht möglich, empfiehlt sich eine Vorgehensweise gem. BGR 198.

Neben der Überprüfung gem. der Herstellerauflagen wird insbes. bei Seil- und Schienensystemen außer dem Nachweis der Ankerfestigkeit durch Auszugsprüfung (alle 6 Jahre im Zuge der Hauptprüfung) auch

  • die sachgerechte Montage und Positionierung
  • der erforderliche Sturzraum
  • die Komponenten hinsichtlich Verschleiß und Beschädigung
  • Vorspannung der Seilsysteme
  • ggf. das Dämpfungselement auf Sturzbelastung
    eine Funktionsprüfung (insbes. bei Seil- und Schienensystemen)
  • Kompatibilität
  • Kennzeichnung als Absturzsicherung
  • die zum System gehörige PSA hinsichtlich Abstimmung zum Anschlagsystem

durch einen Sachkundigen bzw. Fachkundigen zu prüfen sein.

Neben dem Zugversuch muss eine allgemeine Bewertung erfolgen, ob die ASE den gültigen Arbeitssicherheitsanforderungen entsprechen, sinnvoll positioniert und für den praktischen Einsatz verwendbar sind im Hinblick auf
- die Absturzhöhe,
- einen möglichen Pendelsturz und
- Rettungsmöglichkeiten.

Welche Inhalte sollte ein Befund bzw. ein Gutachten umfassen?


Resultat der Zugprüfung sind folgende Fälle:

1. Prüfung erfolgreich bestanden
2. Prüfung nicht bestanden; Versagen der ASE
3. Abbruch der Prüfung wegen erhöhten Risikos auf Sachbeschädigung an den Vorrichtungen, am Versuchsaufbau oder am Bauwerk
4. Prüfung nicht möglich, da kein geeigneter Gegenpunkt in Belastungsrichtung oder einer anderen sinnvollen Richtung vorhanden ist.

Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Zugprüfung enthält folgende Informationen:
- Foto Gesamtansicht des Standortes der ASE,
- Lageskizze aller geprüften ASE mit Nummerierung
- Fotodokumentation ggf. vorhandener Kennzeichnungen an den ASE vor Neukennzeichnung
- Prüfbericht zu jeder einzelnen ASE inklusive Aussage zur arbeitssicherheits- technischen Eignung,
- Fotodokumentation des Versuchsaufbaus jeder Zugprobe
- Fotodokumentation der ASE zu Beginn und Ende jedes Belastungsversuches inklusive Darstellung der Messwerte
- Dokumentation eventueller Verformungen der ASE bei Versagen
- Fotodokumentation der Kennzeichnung der ASE entsprechend des Prüfergebnisses.

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