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Wiederkehrende
Überprüfung Nach § 152 BauV sowie ÖNORM Z 1700 sind Absturzsicherungen mindestens 1 * jährlich, durch eine fachkundige Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren Darüber hinausgehend sind Absturzsicherungen im Zuge der großen Stahlbauprüfung (Hauptprüfung) gemäß DIN 1076 im Abstand von 6 Jahren zu prüfen. Dabei sind Belastungsprüfungen oder Auszugsprüfungen durchzuführen. Nach jedem Belastungsfall (Absturz) und bei Mängeln nach Sichtprüfung müssen ASE und PSA geprüft werden.
Wie sieht
eine Überprüfung konkret aus? Wie und mit welchem Versuchsaufbau
ist zu prüfen? Darüber hinaus ist auch der gesetzlich geforderten jährlichen Überprüfung der Anschlagsysteme eine Plausibilitätsprüfung hinsichtlich offensichtlicher Festigkeitsmängel der Systeme und Unterkonstruktion zuzusinnen. Dabei ist die vorhandene Bausubstanz hinsichtlich der zu erwartende realen Belastung unter Ausklammerung versteckter Mängel soweit möglich zu beurteilen. (Siehe dazu Anforderungsprofil Sachkundiger). Im Zuge der 6 - jährigen Hauptprüfung gem. DIN 1076 sind zusätzliche Nachweise der Montagefestigkeit zu erbringen. Hier erscheit es zielführend, anhand der Montageempfehlungen lt. EN 795 Anhang A vorzugehen, welche bei Einzelanschlagspunkten als Abnahmeprüfung nach Montage eine Vollprüfung durch statische Auszugsbelastung von 5 kN (500kg) / 15 sec. lange vorsieht. Ist dies nicht möglich, empfiehlt sich eine Vorgehensweise gem. BGR 198. Neben der
Überprüfung gem. der Herstellerauflagen wird insbes. bei Seil-
und Schienensystemen außer dem Nachweis der Ankerfestigkeit durch
Auszugsprüfung (alle 6 Jahre im Zuge der Hauptprüfung) auch
durch einen Sachkundigen bzw. Fachkundigen zu prüfen sein. Neben
dem Zugversuch muss eine allgemeine Bewertung erfolgen, ob die ASE den
gültigen Arbeitssicherheitsanforderungen entsprechen, sinnvoll positioniert
und für den praktischen Einsatz verwendbar sind im Hinblick auf Welche Inhalte sollte ein Befund bzw. ein Gutachten umfassen?
1. Prüfung
erfolgreich bestanden Eine ordnungsgemäße
Dokumentation der Zugprüfung enthält folgende Informationen: |
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