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Abnahmeprüfung & Montageprotokolle gem. ÖNORM Z 1700 ÖNORM Z 1700 regelt den Inhalt von Übergabeprotokollen von ortsfesten Anschlageinrichtungen. In Ermangelung anderer Regelwerke, sind die darin angeführten sicherheitstechnischen Mindestanforderungen als Stand der Technik gem. § 3 ASchG zu interpretieren. Der Errichter von Anschlagpunkten hat durch ein Übergabeprotokoll nachzuweisen, dass die vorgegebenen Kräfte gemäß ÖNORM EN 795 aufgenommen werden können. Im Übergabeprotokoll
müssen mindestens folgende Aussagen enthalten sein: Fehlt eine diesbezüglich aufschlussgebende Dokumentation, so müssen im Zuge einer Initialprüfung die erforderliche Daten festgestellt werden. Horizontale
Anschlageinrichtungen sind gemäß Herstellerangaben einer Abnahmeprüfung
zu unterziehen. Die Abnahmeprüfung ist zu dokumentieren. |
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