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Abnahmeprüfung & Montageprotokolle gem. ÖNORM Z 1700

ÖNORM Z 1700 regelt den Inhalt von Übergabeprotokollen von ortsfesten Anschlageinrichtungen. In Ermangelung anderer Regelwerke, sind die darin angeführten sicherheitstechnischen Mindestanforderungen als Stand der Technik gem. § 3 ASchG zu interpretieren.

Der Errichter von Anschlagpunkten hat durch ein Übergabeprotokoll nachzuweisen, dass die vorgegebenen Kräfte gemäß ÖNORM EN 795 aufgenommen werden können.

Im Übergabeprotokoll müssen mindestens folgende Aussagen enthalten sein:
- Name des Errichters
- Produktnamen der Anschlagmittel
- Datum des Einbaues des Anschlagpunktes
- Identifizierung des Anschlagpunktes
- die Höchstanzahl der anschlagbaren Personen
- Beschreibung der Untergrundkonstruktion und des
verwendeten Ankersystems
- Angaben hinsichtlich wiederkehrender Überprüfung unter
Berücksichtigung der Umgebungseinflüsse.

Fehlt eine diesbezüglich aufschlussgebende Dokumentation, so müssen im Zuge einer Initialprüfung die erforderliche Daten festgestellt werden.

Horizontale Anschlageinrichtungen sind gemäß Herstellerangaben einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Die Abnahmeprüfung ist zu dokumentieren.

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