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Ausbildung zur aufsichtsführenden Höhenfachkraft Dem Arbeitgeber wird mit den Bestimmungen von § 3 ASchG eine umfassende Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer aufgetragen. Für Baustellen, auf denen der AG nicht im notwendigen Maße selbst anwesend ist, ist eine geeignete Person i.S. § 4 BauV als Aufsichtsperson zu beauftragen, die in Vertretung des AG für die Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen zu sorgen hat. Die Ausbildung
zur aufsichtsführenden Höhenfachkraft stellt auf diese allgemeinen
Anforderungen an Aufsichtsführende gem. § 4 BauV für Höhenbaustellen
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Theorieteil (Dauer ca. 16 Stunden) |
- | Unfallprävention - Rechtsvorschriften - Sicherheitsstandards | |||
- | Rechtliche Grundlagen mit Schwerpunkt Aufsichtsführung | ||||
- | Haftung und Regress | ||||
- | Spezielle Unterweisung in der Organisation von Höhenarbeiten: Grundevaluierung, Baustellenevaluierung, ... | ||||
- | Erweiterte Seil- und Sicherungstheorie inkl. physikalischer Grundlagen | ||||
- | Anschlagtechniken, Wahl von Anschlag- und Umlenkpunkten; | ||||
- | besondere Aufsichtsführung | ||||
Methodisch-praktischer Teil (Dauer ca. 10 Stunden) | - | Praktische Materialkunde und meth. Übungen zur Handhabung | |||
- | Erweiterte Seil- und Sicherungstheorie (Geländerseile, Seiltraversen, Gurttraversen..) | ||||
- | Flaschenzüge | ||||
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Arbeiten in engen Räumen und Behältern |
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Erste Hilfe und Bergung (Dauer ca. 12 Stunden) | - |
Allgemeine Erläuterung von Hilfsmaßnahmen im Ernstfall |
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- | Konzeption und Planung div. Bergesituationen | ||||
- | Training Bergung nach oben / unten | ||||
Prüfung 2 Std | - |
Prüfung |
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Schulung
5-tägig: € 1.510.- zzgl USt. / Person (Raum Wien bei min. 4
TN) Diese Anforderungen stecken den Aktions - und Ausbildungsrahmen einer "aufsichtsführenden Höhenfachkraft (aHFK)" ab, welche auf der Höhenbaustelle für die Umsetzung eines effizienten Arbeitnehmerschutzes verantwortlich ist.
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Aufgaben: | - Durchführung von Höhenarbeiten | ||||
- | Auswahl geeigneter Zugangsverfahren | ||||
- | Auswahl und Bereitstellung von ausreichendem und geeignetem Sicherheitsequipment auf der Arbeitsstelle | ||||
- | Sicherheitstechnische Unterweisung auf der Baustelle | ||||
- | Hilfestellung der GF bei der Angebotserstellung durch Objektbesichtigungen in der Planungsphase | ||||
- | Aufbau und Betreuung von Seil- und Sicherungssystemen | ||||
- | Planung von Bergungsmaßnahmen | ||||
- | Regelmäßige Kontrolle der Seilsysteme | ||||
- | Reaktion auf sich verändernd Bedingungen auf der Baustelle | ||||
- | Auswahl und Beurteilung von Anschlagpunkten | ||||
Verantwortung: | - | Trägt während seiner Anwesenheitszeit auf der Baustelle Gesamtverantwortung für die Seil und Sicherungstechnik. | |||
- | Die Verantwortung erwächst auch alleine durch Anwesenheit einer HFK auf der Baustelle | ||||
- | Passantensicherheit | ||||
- | Kontrolle Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die Mitarbeiter | ||||
- | Planung / Organisation Erste Hilfe | ||||
Kompetenzen | - | Weisungsrecht in Ausübung seiner Fachtätigkeit | |||
Insbesondere ist für die Durchführung folgender Arbeiten die ständige Anwesenheit einer aufsichtsführenden Höhenfachkraft erforderlich: | |||||
- | Arbeiten mit Motorwinde | ||||
- | Arbeiten unter besonderer Aufsicht: Trennscheibe, Glasarbeiten, | ||||
- | Schachtarbeiten bzw. alle Arbeiten, die eine Bergung nach oben erforderlich machen. | ||||
- | Baustellen mit 5 oder mehr als 5 Mitarbeitern | ||||
letzte Änderung dieser Seite am 13. Februar 2007 |
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